15 Strafen
15.1 Verstöße gegen Fahrerrichtlinien
Alle Verstöße gegen diese Fahrerrichtlinien können Anlass zur Strafe sein.
15.2 Strafmaß
Die Strafen die verhängt werden können, sind nach dem Grad ihrer Härte zu unterscheiden:
I. Die Verwahrung mündlich
II. Die Verwahrung mit einer Geldbuße von 25,00 €
III. Der strenge Verweis mit einer Geldbuße von 50,00 €
IV. Das Aussprechen einer zusätzlichen Strafzeit auf die Fahrzeit in einem Lauf.
V. Die Disqualifikation für einen oder mehrere Läufe.
VI. Die Sperre von einem oder mehrere Rennen.
VII. Den Ausschluss von jeglicher sportlichen Betätigung im MSR.
VIII. Den Ausschluss aus dem Verband.
15.3 Ausschluss aus dem Verband
Ausschlüsse aus dem Verband kann nur die MSR Verbandsführung aussprechen.
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