MSR NEWS

Jahreshauptversammlung für den Sportbereich am 21.11.2021

Neue Regeln der Landesregierung

Die hessische Landesregierung hat wegen rasant steigender Infektionszahlen und der starken Belastung der Intensivstationen die Corona-Warnstufe 1 ausgerufen. Seit 11. November gelten deshalb verschärfte Testpflichten. So muss bei der 3G-Regel (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) ein PCR-Test vorgelegt werden. Ausnahme: Kinder und Jugendliche sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig). Für sie reichen Antigentests aus.

https://www.mkk.de/aktuelles/corona/alltag_in_zeiten_von_corona/alltag_mit_corona.html

3G-Regel

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von Einrichtungen, in denen die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt, seit 11. November 2021 einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Ein Antigentest reicht nicht mehr aus – außer für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig). Der Antigentest darf höchstens 24 Stunden alt sein. Bei Schüler*innen gilt das Testheft als Negativnachweis.

Das betrifft die Innenbereiche bei Veranstaltungen, Messen und im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Prostitutionsstätten.

Bitte für alle Teilnehmer beachten. Das bedeutet nur wer nicht geimpft oder genesen ist benötigt einen Test. Wir wünschen allen Teilnehmern eine gute Anreise.

Euer Team vom MSR