MSR NEWS

18         Verantwortlichkeit und Haftungsausschluss der Teilnehmer

18.1       Haftungsausschluss

MSR Haftungsausschluss

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe des Jahreslizenzantrages/Tageslizenzantrages den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen:

  • den MSR, der DAM, dem DAMCV/MCVE, der IMBA, und allen Mitgliedsvereine des MSR des DAMCV und der DAM, sowie all deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer.
  • den Promotor/Serienorganisator
  • den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer
  • Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
  • den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
  • den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern,

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen

  • die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
  • den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n / Beifahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer

verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen), außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung/Einschreibung zur Rennveranstaltung  allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Die Teilnehmer erklären sich bereit, vor dem Training und den einzelnen Rennläufen die Rennstrecke in Augenschein zu nehmen.

Entbindung von der Schweigepflicht

Der Teilnehmer erteilt mit Abgabe des Mitgliedsantrages sämtlichen Ärzten, Pflegepersonen und Krankenhausmitarbeitern, die ihn im Rahmen einer der Motocross Veranstaltungen des MSR, DAMCV/MCVE in der jeweils laufenden Saison aufgrund einer dort eingetretenen Verletzung behandelt haben, bzw. behandeln werden, eine Befreiung Ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Vorstand des MSR, DAMCV/MCVE und den beteiligten Versicherungsgesellschaften, soweit dies zur Schadensregulierung erforderlich ist.

Haftung

Die Haftung der DAM (MSR/DAMCV/MCVE) ist beschränkt auf den Betrag der von der Versicherung ausgezahlt wird.

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