1 Sportfahrerausweise
1.1 Jahresausweis
Ein ausgestellter MSR-Ausweis gilt vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Einheitliche Jahresausweise werden nur von der MSR Geschäftsstelle erstellt und ausgehändigt. Bevor ein Fahrer an den Start geht, muss der Ausweis beim MSR bezahlt sein. (Gutschrift auf Konto, Bar oder Scheck) Eine Vorlage der Überweisungsquittung ist nicht gültig. Ausweise werden ausgestellt:
1.1.1 Antrag und Ausstellung
An Bewerber aufgrund eines schriftlichen Antrages (MSR Sportfahrerausweisantrag), der von einem Ortsclub des MSR befürwortet ist (die Angabe des Ortsclubs ist verbindlich, der Ortsclub kann während der Saision nicht gewechselt werden) oder als MSR-Einzelmitglied. Dem Antrag ist ein Passbild oder der Ausweis des Vorjahres beizufügen. Ärztliche Atteste, sowie eine Kopie des Personal-, oder Kinderausweises können verlangt werden. Für die Klassen 50 Mini bis MSR-Junior 85 ist dem Antrag eine Ausweiskopie (Kinderausweis) oder eine Kopie der Geburtsurkunde in jedem Fall beizufügen.
1.1.2 Leistungsklassen
An alle Fahrer über 14 Jahre, wenn die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters auf dem Ausweisantrag schriftlich bestätigt ist (bis zur Volljährigkeit 18 Jahre).
1.1.3 Altersklassen
An alle Fahrer von 5 Jahren an, wenn die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters auf dem Ausweisantrag schriftlich bestätigt ist.
1.1.4 Ausnahmen in der Klasseneinteilung
Ausnahmen von der Klasseneinteilung in den Jugend- und Altersklassen (nicht in den Leistungsklassen) können nur vom Hauptsportleiter auf Antrag mit Nachweis (Attest) genehmigt werden.
1.1.5 Berechtigung
An alle Fahrer, welche die Voraussetzungen eines Amateursportlers erfüllen, d.h. der Antragsteller darf nicht seinen Lebensunterhalt hauptsächlich durch das Ausüben des Moto-Cross Sports bestreiten.
1.2 Tagesausweise
1.2.1 Nach Klassen
Es können Tagesausweise in allen Klassen vergeben werden gemäß den technischen Bestimmungen.
1.2.2 Anzahl
Es werden jedoch nur so viele Tagesausweise vergeben, dass die zulässige Höchststarterzahl nicht überschritten wird. Wenn die Höchststarterzahl bereits durch angemeldete Jahreslizenznehmer erreicht wird, können keine Tagesausweise vergeben werden.
1.2.3 Punktevergabe
Tagesausweisfahrer erhalten keine Meisterschaftspunkte.
1.2.4 Preisgeld
Tagesausweisfahrer erhalten Preisgeld.
1.2.5 Ausweispflicht
Tagesausweisfahrer müssen sich mit Personalausweis, Kinderausweis, Geburtsurkunde, Versicherung (Fahrerkarte, Eintritt) anmelden.
1.2.6 Minderjährige
Fahrer welche nicht volljährig sind, müssen vom Erziehungsberechtigten angemeldet werden, bzw. eine Vollmacht (Vordruck im Internet) vorlegen, die einen Vertreter der volljährig ist, bevollmächtigt für den Fahrer zu unterschreiben. Vollmachten werden nur anerkannt, wenn sie von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben, sowie Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten beigefügt sind.
1.3 Ausweisnehmer des DAMCV/MCVE
1.3.1 Startberechtigung
Ausweisnehmer des DAMCV/MCVE sind in allen Klassen startberechtigt. Die Klasseneinteilung erfolgt anhand dieser Fahrerrichtlinie.
1.3.2 Meisterschaft
DAMCV/MCVE Ausweisnehmer erhalten Meisterschaftspunkte in allen Klassen.
1.3.3 Preisgelder
DAMCV/MCVE Ausweisnehmer erhalten Preisgeld (Master-Klasse und MSR-MX 2Klasse)