8 Verlassen der Rennstrecke während des Rennens
Die abgezeichnete Rennstrecke ist unbedingt einzuhalten. Wird der Fahrer gezwungen, die Rennstrecke zu verlassen, aus welchem Grund es auch immer sein mag, muss der Fahrer nach dieser gezwungenen Handlung so lange warten, bis er ohne Gefahr für sich und andere Teilnehmer an der nächstmöglichen Stelle, an der er die Strecke verlassen hat, das Rennen wieder aufnehmen kann. Das heißt: Man darf aus dieser Not gezwungenen, aber nicht verbotenen Lage, keinen Vorteil haben. Bei Zuwiderhandlung Bestrafung nach Art. 15 (IV).
8.1 Anerkennung durch Sportleitung
Das Verlassen der abgesteckten Bahn wird nur dann von der Sportleitung anerkannt, wenn dadurch ein Unfall vermieden wurde.
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